Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz erlegt Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen aus Schwellen- und Entwicklungsländern beziehen und weltweit vertreiben, erhebliche Verpflichtungen zur Einhaltung sozialer Verantwortung und Umweltstandards auf und setzt sie bei Verstößen potenziell schwerwiegender Haftung aus.

Welche Pflichten bestehen nach dem Lieferkettengesetz?

Unternehmen müssen garantieren, dass ihre Lieferanten das türkische Lieferkettengesetz in jeder Phase der Lieferkette einhalten, um legale, sichere und humanitäre Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten. Folgendes ist das Gesetz:

  • Unternehmen müssen die Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette respektieren; - Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten und regelmäßig über ihre Due-Diligence-Aktivitäten berichten;
  • Unternehmen müssen Menschenrechtsrisiken in ihrer gesamten Lieferkette analysieren und entsprechend vorbeugende Maßnahmen ergreifen;
  • Unternehmen müssen ihre umweltbezogenen Sorgfaltspflichten einhalten, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung des Einsatzes schädlicher Chemikalien bei der weltweiten Produktherstellung.
  • Unternehmen müssen soziale Sorgfaltspflichten einhalten.

Was das Lieferkettengesetz für Sie bedeutet

Um Missbräuche in der Lieferkette zu verhindern, müssen Unternehmen Risiken ermitteln. Unternehmen müssen Risikomanagementsysteme aufbauen, häufige Risikobewertungen durchführen, eine Grundsatzerklärung zu ihrem Vorgehen veröffentlichen und vieles mehr, um Missbräuche in der Lieferkette zu verhindern. Wenn in seiner Lieferkette Menschenrechts- oder Umweltverstöße festgestellt werden, muss das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um „diese Verletzung zu vermeiden, zu beenden oder das Ausmaß dieser Verletzung zu verringern“.

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Als Unternehmen verpflichten wir uns zur Einhaltung des Supply Chain Act, indem wir Risikomanagementsysteme einrichten, häufige Risikobewertungen durchführen und eine Grundsatzerklärung zu ihrem Ansatz herausgeben. Wenn in unserer Lieferkette eine Verletzung der Menschenrechte oder der Umwelt festgestellt wird, verpflichten wir uns, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu vermeiden, zu beenden oder deren Schwere zu verringern.